Zur persönlichen Vorsorge gehören wichtigen Entscheidungen für den Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit. Das reicht bei Krankheit oder Unfall von lebenserhaltenden Massnahmen bis zu Sterbebegleitung oder im Todesfall von der Beerdigung bis zur Erbschaft. Ihre Wünsche für den Ernstfall halten Sie in Ihren Vorsorgedokumenten fest.