Finanzielle Beratung

Pro Senectute berät Sie bei allen Fragen rund um Ihre Finanzen. Die finanzielle Beratung steht allen Personen im AHV-Alter und deren Angehörigen kostenlos zur Verfügung.

Mein Geld deckt die minimalen Lebenskosten nicht

Wenn die minimalen Lebenskosten nicht durch Renten und/oder Einkommen gedeckt werden können, helfen die Ergänzungsleistungen (EL). Mit unserem EL-Rechner können Sie Ihren Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) einfach berechnen, oder vereinbaren Sie einen Termin mit uns für eine finanzielle Beratung in Ihrer Nähe.

Ergänzungsleistungen: Anspruch berechnen mit dem EL-Rechner

Auf EL besteht ein rechtlicher Anspruch. Sie sichern zusammen mit der AHV und/oder der IV die finanzielle Grundversorgung. Mit unserem EL-Rechner können Sie Ihren Anspruch auf EL in einfachen Schritten berechnen.

So funktioniert die Berechnung der Ergänzungsleistungen

Beantworten Sie einfach die Fragen zu Ihrer Wohnsituation und Ihrem Zivilstand. Danach folgen Fragen zu Einnahmen, Ausgaben sowie ggf. abgetretenem Vermögen. Das Ergebnis der Berechnung sehen Sie sofort.

Die Berechnung wird anonym durchgeführt und ist provisorisch. Sie ist unverbindlich und stellt keinen Rechtsanspruch dar.

Wer bezahlt meine Begleitung und Betreuung zu Hause?

Personen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen in ihren alltäglichen Lebensverrichtungen auf Hilfe von Dritten angewiesen sind, haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung.

Die Hilflosenentschädigung entlastet Menschen, die bei alltäglichen Dingen wie beim Anziehen, Körperpflege, Essen, Toilette, Fortbewegung  usw. Hilfe, Betreuung oder Pflege benötigen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Bezug einer AHV Rente oder Ergänzungsleistungen und Wohnsitz in der Schweiz
  • Die Hilflosigkeit besteht seit mindestens einem Jahr und dauert weiter an
  • Eingereichte Anmeldung für eine Hilflosenentschädigung bei der Ausgleichskasse
  • Die Hilflosenentschädigung ist vom Einkommen und Vermögen unabhängig

Wenn Sie Ihren Anspruch auf Hilflosenentschädigung geltend machen wollen, melden Sie sich mit folgendem Formular Anmeldung Hilflosenentschädigung an. Oder vereinbaren Sie einen Termin mit uns für eine Beratung in Ihrer Nähe.

Sie brauchen eine neue Brille, doch das Geld reicht nicht?

Mit der Individuellen Finanzhilfe (IF) unterstützen wir Menschen im AHV-Alter in finanziellen Notlagen. Die Individuelle Finanzhilfe kann in Ergänzung zu den gesetzlichen Sozialversicherungen (z.B. AHV, Ergänzungsleistungen oder Hilflosenentschädigung) und zu weiteren finanziellen Unterstützungen (z. B. private Versicherungen) beantragt werden.

 Wer erhält individuelle Finanzhilfe?

  • Schweizer Bürgerinnen und Bürger im AHV-Alter mit Wohnsitz im Kanton Solothurn
  • Bürgerinnen und Bürger eines Mitgliedstaates der EU oder der EFTA im ordentlichen AHV-Alter mit Wohnsitz im Kanton Solothurn
  • Personen anderer Staaten im ordentlichen AHV-Alter nach ununterbrochenem fünfjährigen Aufenthalt in der Schweiz und Wohnsitz im Kanton Solothurn

Wofür gibt es Geld?

  • Finanzielle Unterstützung für Hilfsmittel wie Hörgeräte, Geh- und Sehhilfen, Hilfsmittel für den Haushalt
  • Beiträge an notwendige Anschaffungen im Haushalt wie Möbel, Kleidung, allgemeine Wohnkosten, Haushaltsgeräte
  • Beiträge an Mietnebenkosten

Welche Richtlinien gelten?

  • finanzielle Notlage
  • Beiträge können nur dann gewährt werden, wenn das Vermögen (Bargeld, Bank- und Postguthaben, Wertpapiere, Rückkaufwerte von Lebensversicherungen, unverteilte Erbschaft, Edelmetalle, wertvolles Mobiliar etc.) folgende Beträge nicht übersteigt: CHF 10’000.– bei alleinstehenden Personen CHF 20’000.– bei Paaren

Wie beantrage ich individuelle Finanzhilfe?

Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir Ihr Gesuch im Rahmen einer Finanzberatung. Kontaktieren Sie uns!

Welche finanziellen Unterstützungen gibt es sonst noch?

Wenn die minimalen Lebenskosten durch Ihr Einkommen nicht gedeckt sind, helfen die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV. Auf EL besteht ein rechtlicher Anspruch. Sie sichern zusammen mit der AHV und IV die finanzielle Grundversorgung. Mit unserem EL-Rechner können Sie Ihren Anspruch auf EL einfach berechnen.

Haben Sie weitere Fragen? In einem persönlichen Beratungsgespräch finden wir gemeinsam eine gute Lösung für Sie.

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