Wenn die minimalen Lebenskosten nicht durch Renten und/oder Einkommen gedeckt werden können, helfen die Ergänzungsleistungen (EL). Mit unserem EL-Rechner können Sie Ihren Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) einfach berechnen, oder vereinbaren Sie einen Termin mit uns für eine finanzielle Beratung in Ihrer Nähe.
Auf EL besteht ein rechtlicher Anspruch. Sie sichern zusammen mit der AHV und/oder der IV die finanzielle Grundversorgung. Mit unserem EL-Rechner können Sie Ihren Anspruch auf EL in einfachen Schritten berechnen.
So funktioniert die Berechnung der Ergänzungsleistungen
Beantworten Sie einfach die Fragen zu Ihrer Wohnsituation und Ihrem Zivilstand. Danach folgen Fragen zu Einnahmen, Ausgaben sowie ggf. abgetretenem Vermögen. Das Ergebnis der Berechnung sehen Sie sofort.
Die Berechnung wird anonym durchgeführt und ist provisorisch. Sie ist unverbindlich und stellt keinen Rechtsanspruch dar.
Personen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen in ihren alltäglichen Lebensverrichtungen auf Hilfe von Dritten angewiesen sind, haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung.
Die Hilflosenentschädigung entlastet Menschen, die bei alltäglichen Dingen wie beim Anziehen, Körperpflege, Essen, Toilette, Fortbewegung usw. Hilfe, Betreuung oder Pflege benötigen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Wenn Sie Ihren Anspruch auf Hilflosenentschädigung geltend machen wollen, melden Sie sich mit folgendem Formular Anmeldung Hilflosenentschädigung an. Oder vereinbaren Sie einen Termin mit uns für eine Beratung in Ihrer Nähe.
Mit der Individuellen Finanzhilfe (IF) unterstützen wir Menschen im AHV-Alter in finanziellen Notlagen. Die Individuelle Finanzhilfe kann in Ergänzung zu den gesetzlichen Sozialversicherungen (z.B. AHV, Ergänzungsleistungen oder Hilflosenentschädigung) und zu weiteren finanziellen Unterstützungen (z. B. private Versicherungen) beantragt werden.
Wer erhält individuelle Finanzhilfe?
Wofür gibt es Geld?
Welche Richtlinien gelten?
Wie beantrage ich individuelle Finanzhilfe?
Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir Ihr Gesuch im Rahmen einer Finanzberatung. Kontaktieren Sie uns!
Welche finanziellen Unterstützungen gibt es sonst noch?
Wenn die minimalen Lebenskosten durch Ihr Einkommen nicht gedeckt sind, helfen die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV. Auf EL besteht ein rechtlicher Anspruch. Sie sichern zusammen mit der AHV und IV die finanzielle Grundversorgung. Mit unserem EL-Rechner können Sie Ihren Anspruch auf EL einfach berechnen.