Finanzielle Beratung

Pro Senectute berät Sie bei allen Fragen rund um Ihre Finanzen. Die finanzielle Beratung steht allen Personen im AHV-Alter und deren Angehörigen kostenlos zur Verfügung.
Seniorin im Gespräch mit der Sozialarbeiterin von Pro Senectute

Beratungsgespräch zu Finanzen

Entscheiden Sie selbst, was morgen zählt!
Wir helfen Ihnen dabei.

Anspruch auf Ergänzungsleistungen

Wenn die minimalen Lebenskosten nicht durch Renten oder Einkommen gedeckt werden können, helfen die Ergänzungsleistungen (EL). Auf EL besteht ein rechtlicher Anspruch. Wenn Ihre Renten aus der AHV und der beruflichen Vorsorge Ihren Lebensbedarf nicht decken, haben Sie wahrscheinlich Anspruch auf EL. Und Sie erhalten Anspruch auf zusätzliche Vergütungen. Diese Gelder ergänzen die AHV, um Ihr Existenzminimum zu sichern. Sie sichern zusammen mit der AHV oder der IV die finanzielle Grundversorgung.

Mit unserem EL-Rechner können Sie Ihren Anspruch auf Ergänzungsleistungen einschätzen. Sie beantworten dazu Fragen zu Ihrer Wohnsituation und Ihrem Zivilstand. Danach folgen Fragen zu Einnahmen, Ausgaben sowie abgetretenem Vermögen. Das Ergebnis der Berechnung sehen Sie sofort. Die Berechnung wird anonym durchgeführt und ist provisorisch. Sie ist unverbindlich und stellt keinen Rechtsanspruch dar.

Gerne stehen wir für Ihre Fragen zur Verfügung. Vereinbaren Sie mit uns einen Termin für eine persönliche Beratung.

Begleitung und Betreuung zu Hause finanzieren

Die Hilflosenentschädigung (HE) kann von Personen beantragt werden, welche aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen im Alltag auf Hilfe angewiesen sind. Dazu gehört beispielsweise Pflege oder Betreuung für Anziehen, Körperpflege, Essen, Toilette oder Fortbewegung.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Bezug einer AHV Rente oder Ergänzungsleistungen
  • Wohnsitz in der Schweiz
  • Die Hilflosigkeit besteht seit mindestens 6 Monaten und dauert weiter an

Die Hilflosenentschädigung ist vom Einkommen und Vermögen unabhängig. Wenn Sie einen Anspruch auf Hilflosenentschädigung geltend machen wollen, melden Sie sich mit dem Formular zur Hilflosenentschädigung der AHV an. Oder vereinbaren Sie einen Termin mit uns für eine Beratung in Ihrer Nähe.

Unterstützung in finanzieller Notlage

Mit der Individuellen Finanzhilfe (IF) unterstützen wir Menschen im AHV-Alter in finanziellen Notlagen. Die Individuelle Finanzhilfe kann in Ergänzung zu den gesetzlichen Sozialversicherungen (z.B. AHV, Ergänzungsleistungen oder Hilflosenentschädigung) und zu weiteren finanziellen Unterstützungen (z. B. private Versicherungen) beantragt werden.

 Wer erhält individuelle Finanzhilfe?

  • Schweizer Bürgerinnen und Bürger im AHV-Alter mit Wohnsitz im Kanton Solothurn
  • Bürgerinnen und Bürger eines Mitgliedstaates der EU oder der EFTA im ordentlichen AHV-Alter mit Wohnsitz im Kanton Solothurn
  • Personen anderer Staaten im ordentlichen AHV-Alter nach ununterbrochenem fünfjährigen Aufenthalt in der Schweiz und Wohnsitz im Kanton Solothurn

Wofür gibt es Geld?

  • Finanzielle Unterstützung für Hilfsmittel wie Hörgeräte, Geh- und Sehhilfen, Hilfsmittel für den Haushalt
  • Beiträge an notwendige Anschaffungen im Haushalt wie Möbel, Kleidung, allgemeine Wohnkosten, Haushaltsgeräte
  • Beiträge an Mietnebenkosten

Welche Richtlinien gelten?

  • finanzielle Notlage
  • Beiträge können nur dann gewährt werden, wenn das Vermögen (Bargeld, Bank- und Postguthaben, Wertpapiere, Rückkaufwerte von Lebensversicherungen, unverteilte Erbschaft, Edelmetalle, wertvolles Mobiliar etc.) folgende Beträge nicht übersteigt: 
    CHF 10’000.– bei alleinstehenden Personen, CHF 20’000.– bei Paaren

Wie beantrage ich individuelle Finanzhilfe?

Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir Ihr Gesuch im Rahmen einer Finanzberatung. Kontaktieren Sie uns!

Haben Sie weitere Fragen? In einem persönlichen Beratungsgespräch finden wir gemeinsam eine gute Lösung für Sie.

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