Mit der Revision des Erbrechts 2023 entfallen und ändern bestimmte gesetzliche Pflichtanteile, die nahen Verwandten zustehen. Unser Testament-Rechner zeigt Ihnen, anschaulich und an Ihre Familienverhältnisse angepasst, die prozentualen Pflichtanteile.
Im Docupass halten Sie alle Ihre persönlichen Wünsche für den Ernstfall fest. Unser Vorsorgedossier ist die anerkannte Gesamtlösung für alle Bereiche, die Sie mit einem Vorsorgedokument regeln können.
Sie halten schriftlich Ihre Bestimmungen für die medizinische Behandlung und Pflege fest.
Wer verwaltet Ihre Finanzen, wenn Sie es selber nicht mehr können? In einem Vorsorgeauftrag können Sie festhalten, wer im Falle Ihrer Handlungsunfähigkeit für Sie entscheiden soll. Ihre Vertrauensperson kümmert sich im Ernstfall um alle Fragen rund um Finanzen, Betreuung und Rechte.
Sie haben das Recht, für Ihr Lebensende und den Tod genaue Anordnungen zu treffen. Diese werden in der Anordnung für den Todesfall festgehalten.
Wer erbt mein Erspartes? Wer bekommt mein Haus? Sie wollen Ihr Vermögen nicht einfach planlos hinterlassen. Mit einem Testament bestimmen Sie über Ihre Hinterlassenschaft.
Nahe Verwandte erhalten einen gesetzlich geregelten Pflichtteil, den Sie berücksichtigen müssen. Dazu gehören:
Seit dem 1. Januar 2023 haben Eltern keinen Mindestanspruch mehr. Dies muss allerdings im Testament so vermerkt werden. Unser Testament-Rechner zeigt Ihnen Ihre prozentualen Pflichtanteile.
Über den restlichen Teil des Nachlasses kann frei bestimmt werden. Dabei können Sie sowohl natürliche als auch juristische Personen wie Firmen, Vereine und Stiftungen berücksichtigen. Für viele gemeinnützige Stiftungen sind Beiträge aus Erbschaften überlebenswichtig. Erbschaften an gemeinnützige Stiftungen sind steuerbefreit. Ihr Beitrag kommt also vollumfänglich dem gewählten Zweck zugute. Hier erfahren Sie, wie Sie eine Organisation in Ihrem Testament aufnehmen.
Zu unserer umfassenderen Broschüre "Wissenswertes zum Testament" gelangen Sie hier.
Oft ist unklar, ob Anordnungen hinterlegt sind. Falls sie vorhanden sind, werden sie oft nicht gefunden. Der Vorsorgeausweis orientiert über vorhandene Anordnungen und zuständige Kontaktpersonen.
Ein Vorsorgedossier auszufüllen, kann Sie aufwühlen. Es kann Mühe bereiten und Sie verunsichern. Unsere Mitarbeitenden der Beratungsstellen stehen Ihnen beim Verfassen Ihrer Wünsche und beim Ausfüllen der Formulare sowie bei Fragen gerne zur Seite.
Die Dokumente sollten Sie an einem für Ihre Vertrauensperson zugänglichen Ort aufbewahren. Die Originale der persönlichen Bestimmungen sollten Sie nicht aus den Händen geben. Bewahren Sie sie in Ihren privaten Wohnräumen an einem Platz auf, wo man sie ohne weitere Informationen vermuten würde.
Im Ernstfall ist es wichtig, dass Medizinpersonal in Spitälern schnell und unkompliziert auf Ihre Patientenverfügung zugreifen kann. Mit einem Abonnement für die Online-Hinterlegung können Sie bestimmen, wer Einblick in Ihr Dossier hat. Das kann zum Beispiel Ihr Hausarzt sein.