Erbschaft und Legate

Seit über 100 Jahren setzen wir uns für das Wohl älterer Menschen ein. Helfen Sie uns dabei nachfolgende Generationen zu unterstützen, indem Sie uns in Ihrem Testament berücksichtigen.

Legat oder Vermächtnis

Mit einem Legat (oder "Vermächtnis") vermachen Sie einer bestimmten Person oder Institution eine vorbestimmte Summe oder Gegenstände Ihrer Wahl (vgl. ZGB Art. 484ff). Die Begünstigten werden dadurch nicht Teil der Erbengemeinschaft. Sie erhalten keine Einsicht in das Testament. Legate an gemeinnützige Organisationen sind von Steuern befreit.

Erben einsetzen

Wenn Sie eine Person oder Organisation als Erben einsetzen, vererben Sie ihm oder ihr einen prozentualen Anteil Ihres Nachlasses. Dazu führen Sie die Person oder Institution mit Namen und Adresse im Testament auf. Begünstigte sind damit Teil der Erbengemeinschaft (vgl. ZGB Art. 483).

Testament und Vererben

Es gibt Verwandte, die einen gesetzlichen Anspruch auf einen Erbteil haben. Erfahren Sie mehr dazu auf unserer Seite Recht und Vorsorge.
Mit dem Testament können Sie bestimmen, wie Sie den freien Erbteil weiter geben wollen.

Seniorin sitzt mit Tochter und Enkelin im Gras

Indem Sie Pro Senectute in Ihrem Testament berücksichtigen, leisten Sie einen wertvollen Beitrag für das Wohl älterer Menschen im Kanton Solothurn. Ihr Vermächtnis wird dazu genutzt, die nächste Generation beim Älter werden zu unterstützen und zu beraten.

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