Häufige Fragen aus unserer kostenlosen Sozialberatung und kurze Antworten.
Mit unserem EL-Rechner erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob Sie Ergänzungsleistungen beantragen können. Für die genaue Berechnung stehen Ihnen unsere Fachpersonen der Beratung zur Seite. Um eine genaue Einschätzung abgeben zu können, sind Angaben zur finanziellen Situation notwendig.
Alterswohnungen oder Alterssiedlungen mit einer altersgerechten Infrastruktur wie zum Beispiel Lift, Sicherheitssysteme etc. ermöglichen Seniorinnen und Senioren, selbstständig und selbstbestimmt zu wohnen. Unterstützend können externe Dienstleistungen wie Spitex, Mahlzeiten- oder Reinigungsdienste in Anspruch genommen werden.
Hier finden Sie eine Liste von Alterswohnungen im Kanton Solothurn. Sie wird laufend ergänzt.
Wer im eigenen Haus wohnen möchte, organisiert einen allfälligen Wohnungsumbau idealerweise bereits in gesunden und aktiven Tagen. So kann beispielsweise das Einfamilienhaus aufgeteilt werden in ein barrierefreies Erdgeschoss und eine zweite Wohnung im Obergeschoss. Gerade bei Badezimmer, WC und Küche ist besonders auf die sinnvolle Gestaltung zu achten. Ist eine Gestaltung auf einem Stockwerk nicht möglich kann ein Treppenlift installiert werden.
Seniorenresidenzen sind meist hotelähnliche und teure Wohnanlagen. Es werden viele Dienstleistungen geboten und die Kosten können entsprechend hoch sein.
Ein Eintritt in ein Alters- oder Pflegeheim kann ab einem gewissen Pflegebedarf sinnvoll sein. Bei Finanzierungsfragen beraten wir gerne.
Zu den klassischeren Wohnformen kommen zunehmend neuere Wohnformen wie Mehrgenerationenhäuser oder das Leben in einer SeniorInnen-Wohngemeinschaft.
Zuerst gilt es die Grossmutter nach ihren Interessen zu fragen: Was würde ihr gefallen? Für den Erhalt geistiger Aktivität ist der Besuch von Kursen oder Teilnahme an Gruppenaktivitäten durchaus empfehlenswert. Bewegung ist immer sinnvoll, unser Kursprogramm finden Sie hier.
Vereinsaktivitäten und Kulturanlässe sind jeweils auf der Gemeinde abfragbar oder sind in der Zeitung publiziert. Personen mit Ergänzungsleistungen können für vergünstigte Eintritte zu Kulturanlässen oder auch für Kurse die Kulturlegi der Caritas beantragen.
Vielleicht möchte sich das Grosi als freiwillig Tätige engagieren: Engagements sind beispielsweise bei Pro Senectute oder Benevol ausgeschrieben.
Mal etwas zu vergessen ist normal. Ob eine Demenz oder Alzheimer-Demenz vorliegt, kann medizinisch abgeklärt werden.
Eine Demenzerkrankung betrifft die ganze Familie. Für eine Partnerin oder einen Partner ist die Herausforderung oft am grössten. So gilt es den Umgang mit der Erkrankung gut zu planen, zu organisieren und abzuklären, in welchen Bereichen Entlastungsmöglichkeiten für die Angehörigen bestehen. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, Informationen über die Krankheit, ihre Symptome und den Verlauf einzuholen und sich Gedanken zu Begleitung und rechtlicher Vorsorge zu machen. Bei Alzheimer Schweiz sind Antworten und Tests zu finden.
Im DOCUPASS können Wille, Wünsche und medizinische Entscheide festgehalten werden. Klare im Gesunden verfasste Aussagen entlasten die Angehörigen bei einer Verschlimmerung der Krankheit.
Hier sind freie Heimplätze im Kanton Solothurn aufgelistet:
www.altersheime-gsa.ch/freie-plaetze
Neben Zimmern in Alters- und Pflegeheimen sind auch Ferienzimmer, Tagesstätten und an Heime angegliederte Alterswohnungen zu finden.
Hier finden Sie ausserdem eine Checkliste, die Ihnen hilft, Ihre Wünsche zu klären und Altersheime zu vergleichen.
Mit der individuellen Finanzhilfe (IF) werden Personen im AHV-Alter unterstützt, wenn die Rente oder die finanziellen Reserven für eine wichtige Anschaffung nicht ausreichen. Die Individuelle Finanzhilfe kann in einer finanziellen Notlage in Ergänzung zu Beiträgen aus Sozial- oder Krankenversicherungen beantragt werden. Dabei gibt es kantonale Unterschiede. Die Sozialberatung klärt die Situation zusammen mit der betroffenen Person und prüft die Möglichkeit für eine finanzielle Entlastung.
Hier finden Sie ein schweizweites Merkblatt zur Individuellen Finanzhilfe von Pro Senectute Schweiz.
Die Bewältigung von administrativen Angelegenheiten kann eine Last werden. Freiwillige Mitarbeitende von Pro Senectute helfen Seniorinnen und Senioren mit den monatlichen Zahlungen, Rückerstattungen von Versicherungen oder beim Ausfüllen der Steuererklärung. Urteilsfähige Personen im AHV-Alter werden so bei ihrer Administration unterstützt. Für die Vermittlung kontaktieren Sie die Fachstelle in Ihrer Region. Mehr Informationen zum Angebot finden Sie hier.
In einem Vorsorgeauftrag kann festgehalten werden, wer bei Urteilsunfähigkeit die Vertretung (in Personensorge, Vermögenssorge und Rechtsverkehr) übernehmen soll. In der Patientenverfügung werden Bestimmungen für medizinische Behandlungen und Pflege festgehalten. Der DOCUPASS enthält Vorlagen für die Patientenverfügung, den Vorsorgeauftrag, die Anordnung im Todesfall und das Testament. Sie können das Dossier hier bestellen. Studieren Sie es gut, besprechen Sie sich innerhalb der Familie und melden Sie sich bei Fragen für ein persönliches Gespräch.
Banken wie auch Krankenkassen und die Ausgleichskasse stellen Ihnen die eigenen Vollmachten zur Verfügung. Das Erstellen einer Generalvollmacht kann sinnvoll sein. Bei Fragen wenden Sie sich an unsere Beratungsstelle oder direkt an die betreffende Institution.
Es ist nicht selbstverständlich, dass Sie Partnerin, Partner, Vater, Mutter, Grossmutter oder Grossvater betreuen oder pflegen. Als pflegende Angehörige haben Sie bei der späteren Berechnung Ihrer Rente eventuell Anspruch auf AHV-Betreuungsgutschriften. Dies jedoch nur, wenn die betreute Person eine Hilflosenentschädigung bezieht und ein Antrag bei der Ausgleichskasse gestellt wird.
Ein gegenseitige Vereinbarung zu treffen macht für beide Parteien durchaus Sinn und hilft gegenseitige Erwartungen zu klären. Hier finden Sie eine Vorlagen für einen Pflegevertrag.
Die Belastung kann mit zunehmender Pflegebedürftigkeit über den Kopf wachsen und kann Angehörige belasten. Ganz wichtig ist das Beachten der eigenen Grenzen – wie viel bin ich in der Lage zu leisten und wer könnte mithelfen? Externe Hilfe anzunehmen ist für alle nicht einfach, doch der Einbezug von Entlastungsmöglichkeiten bringt Abwechslung und Entlastung. Ist die erste Hürde überwunden, wird die Dienstleistung oftmals sehr geschätzt. Die Sozialarbeitenden können Ihnen beim Einrichten von Hilfen zu Hause oder anderen Unterstützungsangeboten behilflich sein.
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde hat in unserer Gesellschaft eine wichtige Funktion zu erfüllen. Sie dient zum Schutze von Personen, die nicht mehr selbst urteilen können. Manchmal werden Bedenken gegenüber der KESB angesprochen in unseren Sozialberatungen. Es besteht die Möglichkeit der Selbstbestimmung: Es kann ein Vorsorgeauftrag erstellt werden (beispielsweise mit dem DOCUPASS). Darin wird eine Person benennt, die bei Urteilsfähigkeit die Vertretung übernehmen kann. Die Formalitäten und die eingesetzte Person werden von der KESB geprüft und wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird sie als Vorsorgebeauftragte eingesetzt.
Ja, seit der Revision 1.1.2021 ist dies der Fall. Erben müssen aus dem Nachlass die bezogenen Ergänzungsleistungen zurückbezahlen – jedoch tritt dies erst nach einem bestimmten Erbbetrag ein. Über die Ausnahmen und Vorgaben klärt Sie unsere Sozialberatung individuell auf.
Die einen blühen auf im Altersheim. Manchmal entsprechen die Leistungen oder die Wohnumgebung nicht den Vorstellungen.
Ein Wechsel des Heims ist kein Ding der Unmöglichkeit. Es gilt einen Vertrag aufzulösen und einen neuen zu vereinbaren. Fragen Sie unsere Sozialberatung.
Um vor dem Heimeintritt abzuwägen, welches Heim am besten passt, kann unsere Checkliste helfen.
Ein Heimeintritt wirft viele Fragen zur Deckung der Kosten auf: Was bezahlt die Krankenkasse? Besteht ein Anspruch auf Hilflosenentschädigung oder Ergänzungsleistungen? In einer Beratung bei Pro Senectute kann auf die individuelle Situation eingegangen und Möglichkeiten abgeklärt werden – denn eine allgemeine Antwort gibt es nicht auf diese Frage.
Einen Überblick zur Heimfinanzierung bietet auch unsere entsprechende Broschüre:
Heimfinanzierung: Wie finanziere ich den Heimaufenthalt?
Geht es um die Bewältigung von Alltagsaufgaben, so kann unser Aktiv Haushilfedienst und Administrativdienst Unterstützung bieten. Eine Bewegungspatenschaft bietet eine wöchentliche Begleitung bei einer Alltagsaktivität.
Für körperliche Pflege kann der lokale Spitexdienst angefordert werden. Zusätzlich gibt es Sensorsysteme und Notrufmöglichkeiten, welche die Sicherheit zu Hause ergänzen. Je nach Pflegebedarf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Wir helfen Ihnen gerne beim Finden der besten Lösung.